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BGH, 12.02.1980 - 5 StR 30/80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit eines Jugendgerichts in Verfahren gegen Heranwachsende - Aburteilung von gleichzeitigen Verfahren gegen Jugendliche und Erwachsene durch ein Jugendgericht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62
Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht - …
Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 5 StR 30/80
Ob das Jugendgericht oder das Erwachsenengericht zuständig ist, kann das Revisionsgericht nur prüfen, wenn die mangelnde Zuständigkeit ordnungsgemäß gerügt worden ist (vgl. BGHSt 18, 79, 84). - BGH, 22.01.1980 - 5 StR 12/80
Zuständigkeit einer Jugendkammer bei gleichzeitigem Verfahren gegen …
Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 5 StR 30/80
Eine ihm oder den §§ 16, 222 a StPO entsprechende Vorschrift sieht das Gesetz im Verhältnis zwischen Erwachsenengericht und Jugendgericht nicht vor (BGH Beschluß vom 15. Januar 1980 - 5 StR 12/80 -). - BGH, 02.11.1954 - 5 StR 492/54
Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 5 StR 30/80
Da sie zur Zeit des ersten Teilaktes noch Heranwachsende war, hätte gegen sie vor dem Jugendgericht verhandelt werden müssen (BGHSt 7, 26, 27).